Foto: D. Ende / DRK
Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind kollegiale und psychosoziale Ansprechpartner zuständig – selbst Einsatzkräfte der Rettungsdienste und Bereitschaften, die sich für die kollegiale Begleitung ihrer Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen qualifiziert haben. Fachlich begleitet werden diese von psychosozialen Fachkräften.